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   BVerwG, 25.11.1960 - II B 42.59   

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https://dejure.org/1960,1650
BVerwG, 25.11.1960 - II B 42.59 (https://dejure.org/1960,1650)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1960 - II B 42.59 (https://dejure.org/1960,1650)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1960 - II B 42.59 (https://dejure.org/1960,1650)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung von Ernennungen in ihrer zeitlichen Reihenfolge - Entzug von Gehaltsbezügen oder Versorgungsbezügen als Folge eines für sofort vollziehbar erklärten Verwaltungsakts - Versagung eines Unterhaltsbeitrags für einen entlassenen Widerrufsbeamten - Möglichkeit der ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.1957 - VI C 283.56
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1960 - II B 42.59
    Der Verwaltungsgerichtshof selbst hat zutreffend darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 61 [62]) zwar nur dann, wenn die letzte Rechtsstellung des Betroffenen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 unberücksichtigt bleibt, die Nichtberücksichtigung der zeitlich vorhergehenden Rechtsstellung in Betracht kommt, daß es jedoch gleichwohl in der Regel geboten ist, bei der Prüfung, ob und inwieweit eine Beamtenlaufbahn überwiegend von politischen Erwägungen der in Rede stehenden Art beeinflußt ist, dem historischen Ablauf der Laufbahn zu folgen.

    Allerdings ist dabei jede Ernennung und Beförderung gesondert zu prüfen, abgesehen von der im vorliegenden Urteil angeführten Ausnahme (vgl. BVerwGE 5, 61).

  • BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58

    Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1960 - II B 42.59
    Im übrigen kommt eine Zulassung der Revision auf Grund dieser Vorschriften nicht in Betracht, weil die gegen den Bescheid vom 25. Januar 1957 gerichtete Klage schon vor Inkrafttreten des § 127 BRRG erhoben worden ist; vgl. Art. 11 Abs. 26 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) in Verbindung mit § 137 BRRG (so auch BVerwG, Beschluß vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -, ZBR 1958, 377).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63

    Rechtsmittel

    Wenn - wie hier - der sofort für vollziehbar erklärte Verwaltungsakt die Entziehung von Gehaltsbezügen zur Folge hat, so würde es bei mangelnder Erfolgsaussicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, aus öffentlichen Mitteln, d.h. auf Kosten der Gesamtheit der Steuerzahler, Beträge zu zahlen, die im Falle der endgültigen Klageabweisung nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten eingebracht werden könnten (vgl. auch Beschluß vom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 -).
  • BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62
    Bei der Beurteilung, ob ein solches öffentliches Interesse besteht, können die Aussichten des Verfahrens in der Hauptsache nicht außer Betracht bleiben; ein die Belange des Beamten überwiegendes öffentliches Interesse an der alsbaldigen Vollziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Anfechtung aller Voraussicht nach im Ergebnis erfolglos bleiben wird (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 - undvom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 -).
  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Eisenbahnweichenwärter -

    Dabei sind zuungunsten des Beamten eine voraussehbare Erfolglosigkeit seines Rechtsbehelfs und Zweifel daran zu berücksichtigen, ob der Beamte im Falle seines Unterliegens im Anfechtungsverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (ebenso beispielsweise BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 -, vom 29. Januar 1965 - BVerwG VI C 63.64 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 - undvom 23. Januar 1970 - BVerwG II C 42.69 -).
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